WebUntis ist das web-basierende Stundenplan- und Klassenbuch-Portal an unserer Schule. Betrieben wird es von der Firma Gruber & Petters (https://www.untis.at/) aus Stockerau. Als Amtsschrift wird im „digitalen Klassenbuch“ die Anwesenheit sowie der Lehrstoff durch den Lehrer hinterlegt.
Unser Klassenbuch kann über das Hauptportal https://webuntis.com aufgerufen werden. Anschließend geben Sie den Schulnamen „BG Zehnergasse“ ein. Bestätigen Sie die Auswahl „BG/BRG 2700 Wr.Neustadt Zehnergasse 15“. Anschließend gelangen Sie um Dashboard. Die Webadresse wurde dabei auf unseren Instanzserver angepasst: (https://melpomene.webuntis.com/WebUntis/?school=bgzehnwn). Das öffentliche Portal ermöglicht nur lesenden Zugriff. Sie können hier keine persönlichen Daten abfragen.
Links im Menü finden Sie drei Schaltflächen:
Jede Schülerin/Jeder Schüler hat mit seinen Schul-Benutzer-Account Zugriff auf „sein“ Klassenbuch. Hierzu müssen folgende Daten eingegeben werden:
Benutzer: <nachname>.<vorname> (nicht die E-Mail-Adresse!)
Passwort: <persönliches Passwort>
Nach erfolgter Anmeldung sind weitere Funktionen freigeschalten:
Eltern & Erziehungsberechtige haben grundsätzlich keinen Zugriff auf das WebUntis-Dashboard ihrer Kinder. Es gibt keine technische Schnittstelle hierfür. - Sie erhalten nur in begründeten Ausnahmefällen und nach schriftlichen Antrag einen WebUntis-Zugang des jeweiligen Kindes. Die edu.Flow-Zugangsdaten können hier nicht verwendet werden. Sie können aber ohne weiters den Zugang Ihres Kindes verwenden!
Der Stundenplan wir mehrmals täglich aktualisiert. Ab ca. 12:00 Uhr sollten keine Änderungen für den Folgetag mehr durchgeführt werden. Erkundigen Sie sich also ab 12:00 Uhr über die Stundeneinteilung des nächsten Tages:
Webuntis bietet die Möglichkeit direkt auf andere Dienste per Single-SignOn zuzugreifen. Erstmalig muss jedoch auf der Plattform der Account erstellt werden (per Willkommensbrief bzw. der ersten Anmeldung). Anschließend werden die Account verknüpft!
eduFLOW unser digitales Mitteilungsheft wurde ins WebUntis-Fenster integriert und kann direkt nach der Anmeldung aufgerufen werden. Der Menüpunkt findet sich links im Hauptmenü.
Hier finden Sie alle aktuellen Nachrichten sowie deren Rückmeldungen zur Übersicht.
Nähere Informationen zu eduFLOW finden Sie hier.
Hinweis: Um diesen Zugang nutzen zu können muss die erstmalige Anmeldung bei edu.Suite erfolgen. Erst dann werden die beiden Account verbunden!
eduPAY unser digitales Zahlgnsportal wurde ins WebUntis-Fenster integriert und kann direkt nach der Anmeldung aufgerufen werden. Der Menüpunkt findet sich links im Hauptmenü.
Hier finden Sie alle offene und getätigte Zahlungen zur Übersicht.
Nähere Informationen zu eduPAY finden Sie hier.
Hinweis: Um diesen Zugang nutzen zu können muss die erstmalige Anmeldung bei edu.Suite erfolgen. Erst dann werden die beiden Account verbunden!
SchülerInnen können sich nach Anmeldung mit Ihrem persönlichen Zugang direkt im Klassenbuch als „Abwesend melden“.
Die Abwesenheit wird als „offen“ gespeichert und muss binnen einer Woche nach wiedererscheinen schriftlich beim Klassenvorstand entschuldigt werden.
Absenzen: Wie im § 43 und im § 45 des SchUG (siehe Anhang) klar festgelegt ist, gehört der Besuch des Unterrichts zu den elementaren Pflichten der Schüler und ein Fernbleiben von der Schule ist nur bei gerechtfertigter Verhinderung, bei erteilter Genehmigung des Fernbleibens oder bei erteilter Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen durch den Schulleiter zulässig.
Abwesenheitsmeldung: Die Erziehungsberechtigten oder die eigenberechtigten Schüler haben den Klassenvorstand oder die Schulleitung von jeder Verhinderung des Schülers ehestmöglich, spätestens jedoch bis 7:30 Uhr des ersten Abwesenheitstag mittels App, über die Schulhomepage, mittels schriftlicher oder persönlicher Verständigung zu benachrichtigen. Der Grund der Abwesenheit ist anzugeben. Ansuchen um Entschuldigung bei gerechtfertigter Verhinderung laut § 45 Abs. 1 lit. a SchUG: Die versäumten Unterrichtsstunden werden nach Ansuchen um Entschuldigung vom Erziehungsberechtigten oder dem eigenberechtigten Schüler unter Darlegung der Gründe für das Fernbleiben durch den Klassenvorstand oder Schulleiter entschuldigt. Bei einer länger als eine Woche dauernden Erkrankung oder Erholungsbedürftigkeit, oder bei häufigerem krankheitsbedingtem kürzerem Fernbleiben, kann der Klassenvorstand oder der Schulleiter die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen, sofern Zweifel darüber bestehen, ob eine Krankheit oder Erholungsbedürfigkeit gegeben war.
Unentschuldigtes Fernbleiben stellt laut § 45 SchUG stellt einen schweren Verstoß gegen das Schulunterrichtsgesetz und die Hausordnung dar. Wenn ein Schüler länger als eine Woche oder fünf 10 nicht zusammenhängende Schultage oder 30 Unterrichtsstunden im Unterrichtsjahr dem Unterricht fernbleibt, ohne das Fernbleiben zu rechtfertigen (Abs.3) und auch auf schriftliche Aufforderung hin eine Mitteilung binnen einer Woche nicht eintrifft, so gilt der Schüler als vom Schulbesuch abgemeldet (§ 33 Abs. 2 lit.c SchUG). <br> Das zu verwendende Formular kann auf der Schulhomepage unter dem Punkt „Formulare“ unter dem Titel „Ansuchen um Entschuldigung des Fernbleibens vom Unterricht“ heruntergeladen werden.
Ansuchen um Erlaubnis zum Fernbleiben: Das Ansuchen um Erlaubnis zum Fernbleiben gemäß § 45 Abs.1 lit b und Abs. 4 SchUG miVm § 9 Abs 6 SchPflG für schulpflichtige Schüler kann aus begründetem Anlass für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenvorstand, darüber hinaus bis zu einer Woche der Schulleiter erteilen. Für die Erlaubnis zu längerem Fernbleiben ist die Bildungsdirektion zuständig. Das zu verwendende Formular kann auf der Schulhomepage unter dem Punkt „Formulare“ unter dem Titel „Ansuchen um Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht“ heruntergeladen werden.
Manch Unterricht (Informatik, Wahlpflichtfächer, Sprachenteilungen, Unverbindliche Übungen …) finden nicht als ganze Klasse, sondern in Kleingruppen statt. Die Gruppeneinteilung wird in den ersten Unterrichtsstunden getroffen. Anschließend wird die Gruppe eingetragen und erscheint im persönlichen Stundenplan des Schülers.