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Technischer Kinderschutz auf iPads (Unterstufe)

Der Bund hat die digitale Geräteinitiative (Tablets, Laptops) in den vergangenen Jahren stark ausgebaut und der IT-gestützte Unterricht ist inzwischen im Schulunterrichtsgesetz (§14a SchUG) verankert.

Die IKT-Schulverordnung schreibt seit 2025 eine technische Kinderschutzfunktion für schulisch genutzte Geräte vor.

Laut dem Begleitschreiben des Bundesministeriums wird diese Schutzfunktion auf allen Geräten und unabhängig vom Standort aktiv – Kinder sind künftig nicht mehr nur innerhalb des Schulnetzwerks geschützt.

Damit liegt die Verantwortung für ungeeignete Inhalte nicht mehr allein bei den Erziehungsberechtigten; Schulen müssen technische Voreinstellungen treffen, behalten aber die pädagogische Verantwortung.

Die Vorgaben, Funktionsweise und technische Umsetzung des Kinderschutzes erfolgen ausschließlich durch das Bundesministerium. Die Schule hat keinen Einfluss auf Inhalte, Einschränkungen oder technische Umsetzung. Bei Fragen oder Problemen sind die offiziellen Stellen des Bundes zuständig.

Die Umsetzung erfolgt über das Mobile-Device-Management (MDM). Für Unterstufenschüler*innen mit iPads bedeutet dies, dass bis spätestens Ende März 2026 der technische Kinderschutz aktiviert wird.

Die technische Lösung besteht aus mehreren Komponenten, die zentral am Gerät aktiviert werden und standardmäßig aktiviert bleiben.

Maßnahme Beschreibung
Webfilter Ein Filter blockiert ungeeignete Websites auf allen Geräten, auch außerhalb des Schulnetzwerks.
App-Store-Sperre Schülerinnen und Schüler können nicht mehr eigenständig Apps installieren. Der Apple-App-Store wird ausgeblendet.
Deaktivierung privater Accounts Bei iPads wird die Verwendung von privaten Apple-IDs grundsätzlich gesperrt.
Flexibler Kinderschutz für Eltern Erziehungsberechtigte können den Webfilter, die App-Installation und die Nutzung eines privaten Apple-Accounts im Bildungsportal (Portal Digitale Schule) selbständig aktivieren oder deaktivieren.
  • Eigentum bleibt, Verwaltung ändert sich: Das iPad bleibt Eigentum der Familie; es ist jedoch ein Unterrichtsmittel und daher während der gesamten Unterstufe Teil des schulischen MDM. Beim Zurücksetzen des Geräts erkennt der Einrichtungsassistent automatisch die Fernverwaltung; das iPad wird wieder ins MDM eingebunden.
  • Keine privaten Apple-IDs und kein App-Store: Mit dem neuen Kinderschutz wird der App-Store ausgeblendet, und die Anmeldung mit einer privaten Apple-ID ist aus Gründen des Jugendschutzes gesperrt. Es können nur noch von der Schule ausgewählte Apps über das MDM installiert werden. Bereits vorhandene Pflicht-Apps (z.B. WebUntis oder Teams) werden weiterhin automatisch installiert und nach einem Reset erneut aufgespielt.
  • Private Nutzung weiterhin möglich: Das iPad kann weiterhin privat genutzt werden (z.B. Fotos, Streaming), solange die schulischen Vorgaben eingehalten werden. Da die Nutzung einer privaten Apple-ID deaktiviert ist, stehen manche kommerzielle Dienste möglicherweise nicht zur Verfügung. Für umfangreiche private Nutzung kann ein zusätzliches privates Gerät verwendet werden.

Eltern/Erziehungsberechtigte können die Schutzmaßnahmen im Bildungsportal (Portal Digitale Schule) selbstständig verwalten und anpassen.

Die Steuerung des Kinderschutzes erfolgt ausschließlich durch die Eltern im Bildungsportal. Eine Beteiligung oder Freigabe durch die Schule ist nicht erforderlich.
Für diesen Ausstieg aus dem Kinderschutz gibt es keine Unterstützung oder Support der Schule!

Die Nutzung einer privaten Apple-ID ermöglicht uneingeschränkten Zugriff auf Apps und Webinhalte und ist daher standardmäßig blockiert.

Wenn diese aktiviert wird, müssen Eltern die Kinderschutz-Einstellungen selbst konfigurieren:

  • App-Installation kontrollieren: Einstellungen → Bildschirmzeit → Content & Privacy Restrictions → Käufe einschränken
  • Zeitlimits festlegen: App-Limits und Ruhezeiten definieren
  • Webinhalte filtern: Zugriff auf Websites einschränken
  • Passcode setzen: Einstellungen sichern

Bitte beachten Sie, dass keine technische Lösung unfehlbar ist oder die Verantwortung der Eltern ersetzen kann.

Der technische Kinderschutz ist ein sinnvolles Werkzeug, ersetzt aber keinesfalls die persönliche Begleitung.

  • Webfilter blockieren nur bekannte Inhalte
  • neue Inhalte können durchrutschen
  • Social-Media-Inhalte sind schwer kontrollierbar
  • Gemeinsam Regeln vereinbaren
  • Geräte gemeinsam nutzen
  • Über Inhalte sprechen
  • Verhalten beobachten

Weitere Informationen:

Dieses Dokument dient der Information von Eltern und Erziehungsberechtigten. Änderungen durch das Bundesministerium sind möglich.
  • kinderschutz-mdm.txt
  • Zuletzt geändert: 23/03/2026 12:30
  • von Administrator