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Geräteinitiative "Digitales Lernen" des Bundes

Anbei finden Sie wichtige Informationen zur Geräteinitiative des Bundes. Auch wir sind teilnehmende Schule und möchten Sie hier über Ablauf, Eigenanteil und rechtliche Grundlagen informieren.

Hinweis: Die Schule ist ausschließlich Informationsvermittler. Wir wickeln keine Bestellungen ab und sind auch nicht für Zahlungen verantwortlich! Am Ende der Webseite finden Informationen und Kontaktmöglichkeiten.

Als Bundesgymnasium Zehnergasse haben wir uns für Windows Tablets entschieden, da sich diese Geräte mit wenig aufwand in unser bestehendes System integrieren lassen. Wir rechnen mit optionalen Zubehör (Tastaturcover & Stift), haben hierzu aber noch keine Rückmeldung bekommen. Derzeit erwarten wir eine Lieferung bis zum Jahresende 2021.

Alle benötigten Daten von SchülerInnen und Erziehungsberechtigen werden aus dem Schülerverwaltungssystem bezogen. Dies beinhaltet hauptsächlich Daten zur Abwicklung der Bestellung & Zahlung (Name, Adresse, E-Mail-Adresse).
Aus diesen Daten generieren sich die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die Zahlungsvorschreibungen für Ihr Gerät. Diese werden Ihnen per Mail bzw. per Post zugestellt.


Hier finden Sie die aktuelle Fassung der AVB: Allgemeine Vertragsbedingungen

Mit Zustimmung der AVB verpflichtet sich der Erziehungsberechtige zur Zahlung eines Eigenanteiles i.d.H.v. 25% des Gerätepreises (siehe § 5 Absatz 2 SchDigiG). Die konkrete Höhe ergibt aus dem Gerätepreis und kann variieren.
Sie erhalten eine Zahlungsinformation mit allen benötigten Daten für die Überweisung.
Wichtig: Die Zahlungsinformation erhält eine eindeutige Referenznummer, die bei der Überweisung angegeben werden muss! Ansonsten kann Ihre Zahlung nicht zugeordnet werden. Die Schule ist nicht Empfänger der Zahlung und kann auch bei Falschanweisungen keine Hilfestellung leisten!

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich vom Eigenanteil befreien lassen. Eine Übersicht mit allen Befreiungsbedingungen finden Sie hier: Befreiungsgründe.
Wenn Sie für eine Befreiung zutrifft, dann können Erziehungsberechtige unter https://befreiung.digitaleslernen.gv.at/ oder mit dem Elternzugang im PoDS ein Bild mit dem entsprechen Nachweis bzw. Bescheides hochladen. Die Frist für die Einbringung entspricht dem Zahlungsziel!
Anschließend wird Ihre Befreiung geprüft. Sie werden per E-Mail über das Ergebnis informiert!
Wichtig: Die Schule hat keinen Einfluss auf Bezahlung & Befreiungen. Anliegen und Rechtsauskünfte müssen an das entsprechende Ministerium (Soziales, Bildung, …) gestellt werden.

Grundsätzlich gelten im Rahmen der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ die üblichen Definitionen und Erklärungen von Gewährleistungen und Garantien.
Die reguläre Herstellergarantie (von zwei Jahren) wurde um weitere zwei Jahre verlängert, wodurch die Garantiezeit nun 4 Jahre beträgt.
Diese umfasst die klassische Produkthaftung für Defekte. Zur Absicherung in Bezug auf spezielle Gefahren wie z.B. Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte wird Erziehungsberechtigten der Abschluss einer Versicherung empfohlen.

Hinweis: Die Schule ist bei defekten nicht Ansprechpartner für eine Reparatur bzw. einen Austausch! Wenden Sie sich bei Schäden bzw. Versicherungsfällen direkt an den Lieferanten!

Für den Fall, dass Ihr Kind z.B. während des laufenden Schuljahres durch einen Schulwechsel in eine Schule kommt, die einen anderen Gerätetyp einsetzt, wird es einen Gerätepool mit Tauschmöglichkeit auf den benötigten Gerätetyp geben. Nähere Informationen werden folgen.

Homepage OEAD Digitales Lernen - Informationen Rund um die Geräteinitiative Bezahlung & Befreiung - Informationen zum Eigenanteil Garantie & Versicherung - Informationen zur Schadensbehebung

Schritt 1: FAQ
Bitte lesen Sie vorab die FAQs auf der Homepage des OeAD.

Schritt 2: wenn sie weitere Hilfe benötigen:
per Telefon: +43 720 080 356 (Mo-Fr 07:30-18:00 Uhr)
per E-Mail: digitaleslernen@oead.at
per Post: OeAD - Digitales Lernen, Ebendorferstraße 7, 1010 Wien

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  • Zuletzt geändert: 25/05/2023 06:48
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