Der Bund hat die digitale Geräteinitiative (Tablets, Laptops) in den vergangenen Jahren stark ausgebaut und der IT-gestützte Unterricht ist inzwischen im Schulunterrichtsgesetz (§14a SchUG) verankert.
Die IKT-Schulverordnung schreibt seit 2025 eine technische Kinderschutzfunktion für schulisch genutzte Geräte vor.
Laut dem Begleitschreiben des Bundesministeriums wird diese Schutzfunktion auf allen Geräten und unabhängig vom Standort aktiv – Kinder sind künftig nicht mehr nur innerhalb des Schulnetzwerks geschützt.
Damit liegt die Verantwortung für ungeeignete Inhalte nicht mehr allein bei den Erziehungsberechtigten; Schulen müssen technische Voreinstellungen treffen, behalten aber die pädagogische Verantwortung.
Die Umsetzung erfolgt über das Mobile-Device-Management (MDM). Für Unterstufenschüler*innen mit iPads bedeutet dies, dass bis spätestens Ende März 2026 der technische Kinderschutz aktiviert wird.
Die technische Lösung besteht aus mehreren Komponenten, die zentral am Gerät aktiviert werden und standardmäßig aktiviert bleiben.
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Webfilter | Ein Filter blockiert ungeeignete Websites auf allen Geräten, auch außerhalb des Schulnetzwerks. |
| App-Store-Sperre | Schülerinnen und Schüler können nicht mehr eigenständig Apps installieren. Der Apple-App-Store wird ausgeblendet. |
| Deaktivierung privater Accounts | Bei iPads wird die Verwendung von privaten Apple-IDs grundsätzlich gesperrt. |
| Flexibler Kinderschutz für Eltern | Erziehungsberechtigte können den Webfilter, die App-Installation und die Nutzung eines privaten Apple-Accounts im Bildungsportal (Portal Digitale Schule) selbständig aktivieren oder deaktivieren. |
Eltern/Erziehungsberechtigte können die Schutzmaßnahmen im Bildungsportal (Portal Digitale Schule) selbstständig verwalten und anpassen.
Die Nutzung einer privaten Apple-ID ermöglicht uneingeschränkten Zugriff auf Apps und Webinhalte und ist daher standardmäßig blockiert.
Wenn diese aktiviert wird, müssen Eltern die Kinderschutz-Einstellungen selbst konfigurieren:
Bitte beachten Sie, dass keine technische Lösung unfehlbar ist oder die Verantwortung der Eltern ersetzen kann.
Der technische Kinderschutz ist ein sinnvolles Werkzeug, ersetzt aber keinesfalls die persönliche Begleitung.
Weitere Informationen: