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Technischer Kinderschutz auf iPads (Unterstufe)

Hintergrund und gesetzliche Grundlage

Der Bund hat die digitale Geräteinitiative (Tablets, Laptops) in den vergangenen Jahren stark ausgebaut und der IT-gestützte Unterricht ist inzwischen im Schulunterrichtsgesetz (§14a SchUG) verankert.

Die IKT-Schulverordnung schreibt seit 2025 eine technische Kinderschutzfunktion für schulisch genutzte Geräte vor.

Laut dem Begleitschreiben des Bundesministeriums wird diese Schutzfunktion auf allen Geräten und unabhängig vom Standort aktiv – Kinder sind künftig nicht mehr nur innerhalb des Schulnetzwerks geschützt.

Damit liegt die Verantwortung für ungeeignete Inhalte nicht mehr allein bei den Erziehungsberechtigten; Schulen müssen technische Voreinstellungen treffen, behalten aber die pädagogische Verantwortung.

Die Vorgaben, Funktionsweise und technische Umsetzung des Kinderschutzes erfolgen ausschließlich durch das Bundesministerium. Die Schule hat keinen Einfluss auf Inhalte, Einschränkungen oder technische Umsetzung. Bei Fragen oder Problemen sind die offiziellen Stellen des Bundes zuständig.

Die Umsetzung erfolgt über das Mobile-Device-Management (MDM). Für Unterstufenschüler*innen mit iPads bedeutet dies, dass bis spätestens Ende März 2026 der technische Kinderschutz aktiviert wird.

Neue Funktionen des Kinderschutzes

Die technische Lösung besteht aus mehreren Komponenten, die zentral am Gerät aktiviert werden und standardmäßig aktiviert bleiben.

Maßnahme Beschreibung
Webfilter Ein Filter blockiert ungeeignete Websites auf allen Geräten, auch außerhalb des Schulnetzwerks.
App-Store-Sperre Schülerinnen und Schüler können nicht mehr eigenständig Apps installieren. Der Apple-App-Store wird ausgeblendet.
Deaktivierung privater Accounts Bei iPads wird die Verwendung von privaten Apple-IDs grundsätzlich gesperrt.
Flexibler Kinderschutz für Eltern Erziehungsberechtigte können den Webfilter, die App-Installation und die Nutzung eines privaten Apple-Accounts im Bildungsportal (Portal Digitale Schule) selbständig aktivieren oder deaktivieren.

Was ändert sich am iPad?

Steuerungsmöglichkeiten & Opt-out

Kinderschutz im Bildungsportal steuern

Eltern/Erziehungsberechtigte können die Schutzmaßnahmen im Bildungsportal (Portal Digitale Schule) selbstständig verwalten und anpassen.

Die Steuerung des Kinderschutzes erfolgt ausschließlich durch die Eltern im Bildungsportal. Eine Beteiligung oder Freigabe durch die Schule ist nicht erforderlich.
Für diesen Ausstieg aus dem Kinderschutz gibt es keine Unterstützung oder Support der Schule!

Was passiert bei Deaktivierung oder Nutzung einer privaten Apple-ID?

Die Nutzung einer privaten Apple-ID ermöglicht uneingeschränkten Zugriff auf Apps und Webinhalte und ist daher standardmäßig blockiert.

Wenn diese aktiviert wird, müssen Eltern die Kinderschutz-Einstellungen selbst konfigurieren:

Bitte beachten Sie, dass keine technische Lösung unfehlbar ist oder die Verantwortung der Eltern ersetzen kann.

Limitierungen & verantwortungsvolle Medienerziehung

Der technische Kinderschutz ist ein sinnvolles Werkzeug, ersetzt aber keinesfalls die persönliche Begleitung.

Empfehlungen

Weitere Informationen:

Support

Dieses Dokument dient der Information von Eltern und Erziehungsberechtigten. Änderungen durch das Bundesministerium sind möglich.