====== Technischer Kinderschutz auf iPads (Unterstufe) ======
===== Hintergrund und gesetzliche Grundlage ======
Der Bund hat die digitale Geräteinitiative (Tablets, Laptops) in den vergangenen Jahren stark ausgebaut und der IT-gestützte Unterricht ist inzwischen im **Schulunterrichtsgesetz** (§14a SchUG) verankert.
Die **IKT-Schulverordnung** schreibt seit 2025 eine technische Kinderschutzfunktion für schulisch genutzte Geräte vor.
Laut dem Begleitschreiben des Bundesministeriums wird diese Schutzfunktion **auf allen Geräten und unabhängig vom Standort aktiv** – Kinder sind künftig nicht mehr nur innerhalb des Schulnetzwerks geschützt.
Damit liegt die Verantwortung für ungeeignete Inhalte nicht mehr allein bei den Erziehungsberechtigten; Schulen müssen technische Voreinstellungen treffen, behalten aber die pädagogische Verantwortung.
Die Vorgaben, Funktionsweise und technische Umsetzung des Kinderschutzes erfolgen **ausschließlich durch das Bundesministerium**.
Die Schule hat **keinen Einfluss auf Inhalte, Einschränkungen oder technische Umsetzung**.
Bei Fragen oder Problemen sind die **offiziellen Stellen des Bundes** zuständig.
Die Umsetzung erfolgt über das Mobile-Device-Management (MDM). Für Unterstufenschüler*innen mit iPads bedeutet dies, dass bis spätestens **Ende März 2026** der technische Kinderschutz aktiviert wird.
===== Neue Funktionen des Kinderschutzes ======
Die technische Lösung besteht aus mehreren Komponenten, die zentral am Gerät aktiviert werden und standardmäßig aktiviert bleiben.
^ Maßnahme ^ Beschreibung ^
| **Webfilter** | Ein Filter blockiert ungeeignete Websites auf allen Geräten, auch außerhalb des Schulnetzwerks. |
| **App-Store-Sperre** | Schülerinnen und Schüler können nicht mehr eigenständig Apps installieren. Der Apple-App-Store wird ausgeblendet. |
| **Deaktivierung privater Accounts** | Bei iPads wird die Verwendung von privaten Apple-IDs grundsätzlich gesperrt. |
| **Flexibler Kinderschutz für Eltern** | Erziehungsberechtigte können den Webfilter, die App-Installation und die Nutzung eines privaten Apple-Accounts im **Bildungsportal (Portal Digitale Schule)** selbständig aktivieren oder deaktivieren. |
===== Was ändert sich am iPad? ======
* **Eigentum bleibt, Verwaltung ändert sich:** Das iPad bleibt Eigentum der Familie; es ist jedoch ein Unterrichtsmittel und daher während der gesamten Unterstufe Teil des schulischen MDM. Beim Zurücksetzen des Geräts erkennt der Einrichtungsassistent automatisch die Fernverwaltung; das iPad wird wieder ins MDM eingebunden.
* **Keine privaten Apple-IDs und kein App-Store:** Mit dem neuen Kinderschutz wird der App-Store ausgeblendet, und die Anmeldung mit einer privaten Apple-ID ist aus Gründen des Jugendschutzes gesperrt. Es können nur noch von der Schule ausgewählte Apps über das MDM installiert werden. Bereits vorhandene Pflicht-Apps (z.B. WebUntis oder Teams) werden weiterhin automatisch installiert und nach einem Reset erneut aufgespielt.
* **Private Nutzung weiterhin möglich:** Das iPad kann weiterhin privat genutzt werden (z.B. Fotos, Streaming), solange die schulischen Vorgaben eingehalten werden. Da die Nutzung einer privaten Apple-ID deaktiviert ist, stehen manche kommerzielle Dienste möglicherweise nicht zur Verfügung. Für umfangreiche private Nutzung kann ein zusätzliches privates Gerät verwendet werden.
===== Steuerungsmöglichkeiten & Opt-out ======
==== Kinderschutz im Bildungsportal steuern ====
Eltern/Erziehungsberechtigte können die Schutzmaßnahmen im **Bildungsportal (Portal Digitale Schule)** selbstständig verwalten und anpassen.
Die Steuerung des Kinderschutzes erfolgt **ausschließlich durch die Eltern im Bildungsportal**.
Eine Beteiligung oder Freigabe durch die Schule ist **nicht erforderlich**.
Für diesen Ausstieg aus dem Kinderschutz gibt es keine Unterstützung oder Support der Schule!
===== Was passiert bei Deaktivierung oder Nutzung einer privaten Apple-ID? ======
Die Nutzung einer privaten Apple-ID ermöglicht **uneingeschränkten Zugriff** auf Apps und Webinhalte und ist daher standardmäßig blockiert.
Wenn diese aktiviert wird, müssen Eltern die Kinderschutz-Einstellungen selbst konfigurieren:
* **App-Installation kontrollieren:** Einstellungen → Bildschirmzeit → Content & Privacy Restrictions → Käufe einschränken
* **Zeitlimits festlegen:** App-Limits und Ruhezeiten definieren
* **Webinhalte filtern:** Zugriff auf Websites einschränken
* **Passcode setzen:** Einstellungen sichern
Bitte beachten Sie, dass keine technische Lösung unfehlbar ist oder die Verantwortung der Eltern ersetzen kann.
===== Limitierungen & verantwortungsvolle Medienerziehung ======
Der technische Kinderschutz ist ein sinnvolles Werkzeug, ersetzt aber keinesfalls die persönliche Begleitung.
* Webfilter blockieren nur bekannte Inhalte
* neue Inhalte können durchrutschen
* Social-Media-Inhalte sind schwer kontrollierbar
==== Empfehlungen ====
* Gemeinsam Regeln vereinbaren
* Geräte gemeinsam nutzen
* Über Inhalte sprechen
* Verhalten beobachten
Weitere Informationen:
* https://www.saferinternet.at
==== Support ====
* OeAD Hotline: +43 720 080 356
* PoDS Support: support@pods.gv.at
* Tel: +43 1 53 120 3344
* https://digitaleslernen.oead.at/de/kontakte/mdm-support
Dieses Dokument dient der Information von Eltern und Erziehungsberechtigten. Änderungen durch das Bundesministerium sind möglich.